Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII
Hinschauen statt Wegsehen !
ÜBER UNS
Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen, sich mit den Eltern/Erziehungsberechtigten in Verbindung zu setzen sowie eine Gefährdungseinschätzung des betroffenen Kindes/Jugendlichen vorzunehmen. Soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes/Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, werden sowohl das Kind/der Jugendliche sowie die Eltern/Erziehungsberechtigten in die Gefährdungseinschätzung mit einbezogen.
Die Kinderschutzfachkraft wird dabei auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich hält und das zuständige Jugendamt informieren, falls die Gefährdung des Kindes/Jugendlichen anders nicht abgewendet werden kann.
UNSERE LEITZIELE SIND
-
Wir setzen unseren Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII im Kinderschutzbund um.
-
Wir setzen uns für die Rechte unserer Kinder/Jugendlichen ein.
WIR SIND FÜR SIE DA
Nach vorheriger Terminvereinbarung
Unsere freundlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
HIER GEHT'S LANG
SO ERREICHEN SIE UNS
Verwaltung
02064 437101
Johannesplatz 4 – 6
46537 Dinslaken
Eileen Peters
info@dksb-din-voe.de