Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII

Hinschauen statt Wegsehen!

ÜBER UNS

Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen, sich mit den Eltern/Erziehungsberechtigten in Verbindung zu setzen sowie eine Gefährdungseinschätzung des betroffenen Kindes/Jugendlichen vorzunehmen. Soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes/Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, werden sowohl das Kind/der Jugendliche sowie die Eltern/Erziehungsberechtigten in die Gefährdungseinschätzung mit einbezogen.

Die Kinderschutzfachkraft wird dabei auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich hält und das zuständige Jugendamt informieren, falls die Gefährdung des Kindes/Jugendlichen anders nicht abgewendet werden kann.

cute little child holding umbrella and looking at camera in autumn park
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Der DKSB mit seinen motivierten und fachlich kompetenten Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen setzt sich dafür ein, dass alle Kinder die beste Erziehung, Bildung und Betreuung erhalten. Bedürfnisse, Interessen und Möglichkeiten der Kinder stehen im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit. Helfen Sie mit – durch eine Spende oder Ihre Mitgliedschaft können Sie aktiv zum Kinderschutz beitragen!

UNSERE LEITZIELE

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Unsere freundlichen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Eileen Peters

Kinderschutzfachkraft

Assma Chengafe

Kinderschutzfachkraft

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Kontakt

Verwaltung
Johannesplatz 4 – 6
46537 Dinslaken

Nach vorheriger Terminvereinbarung

Eileen Peters

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